BGH öffnet am 07. Mai 2014 die Tür für mehr Geld -
Widerspruch oft bessere (zusätzliche) Alternative zur Kündigung
Widerspruch und Nachforderung auch nachträglich nach Vertragsablauf / oder zusätzlich zur Kündigung möglich !!
Nachzahlungen / Aufschläge bis zu 30 % (klassiche LV) und bis zu 200 % (Fondspolicen) möglich
BGH stärkt Verbraucherrechte mit weiterem Grundsatzurteil vom 29.07.2015 und diversen Urteilen in 2016, 2017, 2018 und 2019
Der BGH hat bereits am 07. Mai 2014 einen Grundsatzfall zum Thema Lebensversicherung verhandelt und entschieden, wir halten das für eine der verbraucherfreundlichsten Entscheidungen der letzten Jahrzehnte mit weitreichenden Folgen.
Danach hat der BGH am 29.07.2015 erneut verbraucherfreundlich entschieden und die Rechte der Lebens- und Rentenversicherungskunden, die ihren Verträgen erfolgreich widersprochen haben oder noch widersprechen werden, weiter gestärkt. Seither setzt der BGH seine verbraucherfreundliche Linie in diversen weiteren Urteilen trotz erheblicher Widerstände der Versicherer fort.
Insbesondere vor dem Hintergrund der oft einschneidenden Kürzungen der Überschussbeteiligung bei Ablauf der Verträge (Stichwort: Bewertungsreserven) und vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über Garantiezinsen ist die Kenntnis um die Möglichkeiten, insbesondere den Unterschied zwischen der oft nachteiligen "Kündigung" und dem für viele möglichen "Widerspruch" (von manchen Medien etwas ungenau als "Widerruf" bezeichnet), der einem Lottogewinn ähneln kann, wichtig.
Die Karlsruher Verhandlungen waren von Experten und Versicherungskunden mit Hochspannung erwartet worden, seit der Europäische Gerichtshof am 19.12.2013 entschieden hat, dass § 5a VVG in der von 1995 bis 2007 gültigen Fassung gegen europäisches Recht verstößt.
Seither können Millionen Verbraucher hoffen, mit einem Widerspruch aus ihren in diesem Zeitraum (1995 bis 2007) abgeschlossenen Verträgen vorteilhaft auszusteigen, vielen ist dies bereits überaus erfolgreich gelungen.
Betroffen sind auch Verträge, die bereits gekündigt sind oder nach regulärem Vertragsablauf ausbezahlt wurden. Hier winken zum Teil hohe Nachschläge zugunsten der Verbraucher.
In den Verhandlungen hat sich der BGH enorm verbraucherfreundlich präsentiert und unsere Erwartungen aus Verbrauchersicht sogar noch übertroffen.
Wir waren für Sie vor Ort in den beiden richtungsweisenden Verhandlungen und berichten auf diesen Sonderseiten von den Verhandlungen und davon, wer betroffen ist, was Sie jetzt tun können und wie Sie die BGH-Vorgaben für sich nutzen können.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen haben und entweder über eine Kündigung nachdenken oder aber sich über die zu geringe Auszahlung ärgern, dann rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren uns über unseren Fragebogen/Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung oder lesen Sie zunächst nach, wie wir für sie arbeiten.
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